Rechtsprechung
BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 9/01 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- lexetius.com
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gehfähigkeit - beidseitige Knieendoprothesenversorgung - Herzerkrankung - Gehfähigkeit - Sachaufklärungspflicht - im Ergebnis widersprechende Sachverständigengutachten
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gehfähigkeit - beidseitige Knieendoprothesenversorgung - Herzerkrankung - Gehfähigkeit - Sachverständigengutachten
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revision - Feststellungsbegehren - Gesundheitliche Voraussetzungen - Merkzeichen - Außergewöhnliche Gehbehinderung - Grad der Behinderung - Knieendprothese - Obergutachten - Sachrüge
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenrecht
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 02.12.1999 - S 36 SB 274/98
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2001 - L 6 SB 26/00
- BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 9/01 R
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 17.12.1997 - 9 RVs 16/96
Außergewöhnliche Gehbehinderung iS. des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG bei …
Auszug aus BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 9/01 R
Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch auf Grund von Erkrankungen, dem vorstehend angeführten Personenkreis gleichzustellen sind." Nach der Rechtsprechung des Senats (…SozR 3870 § 3 Nr. 11; SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 und BSGE 82, 37 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23) müssen diejenigen Schwerbehinderten, die in der Aufzählung der Verwaltungsvorschrift nicht ausdrücklich genannt sind, dann gleichgestellt werden, wenn ihre Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und sie sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die in Abschnitt II Nr. 1 Satz 2 1. Halbsatz der Verwaltungsvorschrift aufgeführten Schwerbehinderten oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen können.Das gilt insbesondere für die Gruppe der Doppelunterschenkelamputierten (Urteil des Senats vom 17. Dezember 1997, SozR 3-3870 § 4 Nr. 22).
- BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R
Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung
Auszug aus BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 9/01 R
Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch auf Grund von Erkrankungen, dem vorstehend angeführten Personenkreis gleichzustellen sind." Nach der Rechtsprechung des Senats (…SozR 3870 § 3 Nr. 11; SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 und BSGE 82, 37 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23) müssen diejenigen Schwerbehinderten, die in der Aufzählung der Verwaltungsvorschrift nicht ausdrücklich genannt sind, dann gleichgestellt werden, wenn ihre Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und sie sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die in Abschnitt II Nr. 1 Satz 2 1. Halbsatz der Verwaltungsvorschrift aufgeführten Schwerbehinderten oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen können. - BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 7/99 U B
Aufrechterhaltung eines Beweisantrags in der mündlichen Verhandlung bei …
Auszug aus BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 9/01 R
Wenn der Kläger beabsichtigt haben sollte, trotz des inzwischen eingegangenen Beweismaterials an seinem im März 2000 gestellten Beweisantrag festzuhalten, hätte er dies gegenüber dem LSG ausdrücklich erklären oder in der mündlichen Verhandlung am 5. Juni 2001 seinen Antrag wiederholen müssen (vgl zB SozR 3-1500 § 160 Nr. 29). - BSG, 08.05.1981 - 9 RVs 5/80
Feststellung des gesundheitlichen Merkmals 'außergewöhnliche Gehbehinderung'
Auszug aus BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 9/01 R
Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch auf Grund von Erkrankungen, dem vorstehend angeführten Personenkreis gleichzustellen sind." Nach der Rechtsprechung des Senats (SozR 3870 § 3 Nr. 11;… SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 und BSGE 82, 37 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23) müssen diejenigen Schwerbehinderten, die in der Aufzählung der Verwaltungsvorschrift nicht ausdrücklich genannt sind, dann gleichgestellt werden, wenn ihre Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und sie sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die in Abschnitt II Nr. 1 Satz 2 1. Halbsatz der Verwaltungsvorschrift aufgeführten Schwerbehinderten oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen können.
- BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R
Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG …
In diesem Sinne ist auch die Bemerkung des Senats zu verstehen, dass es bei den aufgeführten Behindertengruppen grundsätzlich nicht auf die prothetische Versorgung ankommt (…BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 und Urteil vom 27. Februar 2002 - B 9 SB 9/01 R - Juris). - LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14
Merkzeichen aG nur unter engen Voraussetzungen
In diesem Sinne ist auch die Bemerkung des Senats zu verstehen, dass es bei den aufgeführten Behindertengruppen grundsätzlich nicht auf die prothetische Versorgung ankommt (…BSG SozR 3-?3870 § 4 Nr. 22 und Urteil vom 27. Februar 2002 - B 9 SB 9/01 R - Juris).".In diesem Sinne ist auch die Bemerkung des Senats zu verstehen, dass es bei den aufgeführten Behindertengruppen grundsätzlich nicht auf die prothetische Versorgung ankommt (…BSG SozR 3-?3870 § 4 Nr. 22 und Urteil vom 27. Februar 2002 - B 9 SB 9/01 R - Juris).".
- LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1 …
In diesem Sinne ist auch die Bemerkung des Senats zu verstehen, dass es bei den aufgeführten Behindertengruppen grundsätzlich nicht auf die prothetische Versorgung ankommt (…BSG SozR 3-?3870 § 4 Nr. 22 und Urteil vom 27. Februar 2002 - B 9 SB 9/01 R - Juris).".
- LSG Bayern, 28.02.2013 - L 15 SB 113/11
Anfallsleiden, Epilepsie, Merkzeichen, Sturzgefahr
In diesem Sinne ist auch die Bemerkung des Senats zu verstehen, dass es bei den aufgeführten Behindertengruppen grundsätzlich nicht auf die prothetische Versorgung ankommt (…BSG SozR 3-?3870 § 4 Nr. 22 und Urteil vom 27. Februar 2002 - B 9 SB 9/01 R - Juris).". - LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2012 - L 10 SB 32/10 Allerdings findet der funktionelle Vergleich mit den Beispielgruppen nicht mit solchen Angehörigen der Beispielgruppen statt, bei denen - etwa durch eine optimale prothetische Versorgung - keine schwerste Einschränkung der Gehfunktion mehr vorliegt (Knieendoprothesen beidseits im Vergleich zu prothetisch versorgten Doppelunterschenkelamputierten, BSG, Urteil vom 27. Februar 2002, Az.: B 9 SB 9/01 R; so auch BSG…, Urteil vom 10. Dezember 2002, a.a.O.).
Dies liegt auch eher fern weil für den Vergleich nicht auf eine gedachte, prothetisch optimal versorgte Person sondern auf solche Personen abzustellen ist, deren Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt sind (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2002, a.a.O.).
- LSG Bayern, 18.06.2013 - L 15 SB 183/09
Rundfunkgebührenpflicht, Befreiung, Gehbehinderung, Merkzeichen
In diesem Sinne ist auch die Bemerkung des Senats zu verstehen, dass es bei den aufgeführten Behindertengruppen grundsätzlich nicht auf die prothetische Versorgung ankommt (…BSG SozR 3-?3870 § 4 Nr. 22 und Urteil vom 27. Februar 2002 - B 9 SB 9/01 R - Juris).". - LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 11 SB 107/11
Voraussetzungen der Zuerkennung des Merkzeichens "aG"
Insgesamt beträgt seine zumutbare Gehstrecke mit Pausen mindestens 100 bis 200 Meter (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2000 - B 9 SB 9/01 R - juris, wo das dortige LSG "in den Entscheidungsgründen [...] im Wesentlichen [ausgeführt hatte], der Kläger könne noch Wegstrecken von 100 bis 300 m zurücklegen"). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 10 SB 102/12 Auch findet der funktionelle Vergleich mit den Beispielgruppen nicht mit solchen Angehörigen der Beispielgruppen statt, bei denen - etwa durch eine optimale prothetische Versorgung - keine schwerste Einschränkung der Gehfunktion mehr vorliegt (für den Vergleich der Folgen von Knieendoprothesen beidseits mit prothetisch versorgten Doppelunterschenkelamputierten: BSG, Urteil vom 27. Februar 2002, Az.: B 9 SB 9/01 R; so auch BSG…, Urteil vom 10. Dezember 2002, a.a.O.).
- SG Dortmund, 30.08.2017 - S 3 SB 2985/14
Zuerkennung der Merkzeichen AG und RF wegen Einschränkung des Gehvermögens eines …
In einer funktionalen Betrachtungsweise sind die Schädigungen des Bewegungsapparates, insbesondere der unteren Extremitäten hinsichtlich ihrer Auswirkungen für die Gehfunktion dahingehend zu bewerten, ob durch sie die Fortbewegungsfähigkeit beim Gehen auf das Schwerste, in ungewöhnlich hohem Maße beeinträchtigt oder ausgeschlossen ist (vgl. z. B. BSG Urteil vom 27.02.2012 - B 9 SB 9/01 R). - LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2018 - L 10 SB 80/15 Auch findet der funktionelle Vergleich mit den Beispielgruppen nicht mit solchen Angehörigen der Beispielgruppen statt, bei denen - etwa durch eine optimale prothetische Versorgung - keine schwerste Einschränkung der Gehfunktion mehr vorliegt (für den Vergleich der Folgen von Knieendoprothesen beidseits mit prothetisch versorgten Doppelunterschenkelamputierten: BSG, Urteil vom 27. Februar 2002, Az.: B 9 SB 9/01 R; so auch BSG…, Urteil vom 10. Dezember 2002, a.a.O.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2017 - L 10 SB 71/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2017 - L 10 SB 95/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 10 SB 175/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2015 - L 10 SB 42/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2014 - L 13 SB 66/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2012 - L 10 SB 27/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2016 - L 10 SB 16/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2016 - L 10 SB 2/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2013 - L 10 SB 52/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2012 - L 10 SB 49/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2012 - L 10 SB 19/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2011 - L 10 SB 46/10